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Unser Wirtschaftslexikon für Schülerinnen und Schüler erklärt komplexe Begriffe aus der Wirtschaftswelt einfach und verständlich. Wenn dir ein Begriff fehlt, über den du gern noch mehr wissen möchtest, kontaktiere uns einfach über das Kontaktformular oder schreibe eine E-Mail an redaktion@unternehmergeist-macht-schule.de und wir nehmen den Begriff in unser Lexikon auf!

Arbeitskosten

Beschäftigt ein Unternehmer in seinem Betrieb einen oder mehrere Mitarbeiter, so entstehen dadurch für ihn Kosten, denn wer arbeitet, möchte selbstverständlich auch bezahlt werden. Diese Arbeitskosten, die der Unternehmer zahlen muss, setzen sich aus den direkten Personalkosten, also den Bruttolöhnen und -gehälter für die Mitarbeiter und den gesetzlichen bzw. arbeitsvertraglich geregelten Lohnnebenkosten zusammen. Im Detail aufgeschlüsselt heißt das:

Gesetzlich

  • Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Unfallversicherungsbeiträge der Arbeitgeber
  • bezahlte Feiertage
  • sonstige

Tariflich und freiwillig

  • Urlaub (tarifliche Urlaubstage, betriebliche Zusatztage)
  • Urlaubsgeld
  • Vermögensbildung (tarifliche und höhere freiwillige Zuschüsse)
  • Sonderzahlungen (Gratifikationen, Prämien, 13. Monatsgehalt)
  • betriebliche Altersversorgung
  • Zuschüsse für Essen, Fahrtkosten, Fortbildungskosten
  • sonstige

Die Arbeitskosten stellen den größten Kostenanteil in der Industrie dar und dienen von daher auch zur Beurteilung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit eines Landes.