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Unser Wirtschaftslexikon für Schülerinnen und Schüler erklärt komplexe Begriffe aus der Wirtschaftswelt einfach und verständlich. Wenn dir ein Begriff fehlt, über den du gern noch mehr wissen möchtest, kontaktiere uns einfach über das Kontaktformular oder schreibe eine E-Mail an redaktion@unternehmergeist-macht-schule.de und wir nehmen den Begriff in unser Lexikon auf!

Kündigung

Ursprünglich bedeutete das Wort "kündigen" so viel wie "kundtun" oder "bekannt machen". Im heutigen Sprachgebrauch nutzen wir das Wort, um die Beendigung von vertraglich geregelten Verhältnissen zu beschreiben, also beispielsweise Mietverhältnissen oder Arbeitsverhältnissen.

Arbeitsverhältnisse, die durch einen Arbeitsvertrag geregelt wurden, werden durch schriftliche Kündigungen beendet. Dabei ist zu unterscheiden zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung müssen gewisse Fristen eingehalten werden, die im Arbeitsvertrag geregelt sind. Die außerordentliche Kündigung erfolgt fristlos. Hierzu braucht es jedoch einen gewichtigen Grund, zum Beispiel Diebstahl.