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Unser Wirtschaftslexikon für Schülerinnen und Schüler erklärt komplexe Begriffe aus der Wirtschaftswelt einfach und verständlich. Wenn dir ein Begriff fehlt, über den du gern noch mehr wissen möchtest, kontaktiere uns einfach über das Kontaktformular oder schreibe eine E-Mail an redaktion@unternehmergeist-macht-schule.de und wir nehmen den Begriff in unser Lexikon auf!

Haftung

Haftung im wirtschaftlichen Sinne heißt, dass ein Unternehmer oder auch mehrere Personen, die zusammen eine Firma führen, für Schäden, die sie verursacht haben, einstehen müssen. In Deutschland gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dass die Haftung unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch stattfindet.

Unbeschränkt bedeutet, dass die beteiligten Personen mit ihrem kompletten Vermögen haften. Konkret heißt das, wenn ein Unternehmer pleitegeht, dann muss er nicht nur mit seinem Firmenvermögen für seine Schulden einstehen, sondern auch mit seinem gesamten Privatvermögen.

Unmittelbar bedeutet, dass die Gläubiger, welche die Schulden eintreiben, sich direkt und ohne Umwege an jeden einzelnen Haftenden wenden können.
Solidarisch heißt, dass alle Beteiligten in gleichem Maße haftbar gemacht werden, unabhängig davon, wer die Schuld für die Firmenpleite trägt.

Diese drei Grundsätze gelten erst einmal immer. Durch bestimmte Verträge oder durch die Wahl einer bestimmten Rechtsform lassen sich diese Grundsätze jedoch modifizieren. Entscheiden sich Gründer beispielsweise, ihr Unternehmen als GmbH zu gründen, so haben sie den riesigen Vorteil, dass ihre Haftung auf ihr eingesetztes Stammkapital von 25000 Euro beschränkt ist.