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Unser Wirtschaftslexikon für Schülerinnen und Schüler erklärt komplexe Begriffe aus der Wirtschaftswelt einfach und verständlich. Wenn dir ein Begriff fehlt, über den du gern noch mehr wissen möchtest, kontaktiere uns einfach über das Kontaktformular oder schreibe eine E-Mail an redaktion@unternehmergeist-macht-schule.de und wir nehmen den Begriff in unser Lexikon auf!

Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland flächendeckend der neue gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Grundsätzlich erhält jede Arbeitsnehmerin und jeder Arbeitnehmer ab 18 Jahren den gesetzlichen Mindestlohn. Dies ist unabhängig davon, ob sie oder er in Voll- oder Teilzeit angestellt ist oder welche Position sie oder er bekleidet. Dies gilt auch für Minijobber und ausländische Arbeitnehmer.
Er gilt nicht für

  • Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz
  • ehrenamtlich tätige Personen
  • Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung
  • Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz
  • Selbstständige

Bis zum 31. Dezember 2016 sind Löhne unter 8,50 Euro nur erlaubt, wenn dies durch einen entsprechenden Tarifvertrag festgelegt ist. Eine befristete Sonderregelung gibt es ansonsten ausschließlich für die Zeitungszusteller. Ab dem 1. Januar 2017 wird der Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro ausnahmslos für alle Branchen gelten.