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Unser Wirtschaftslexikon für Schülerinnen und Schüler erklärt komplexe Begriffe aus der Wirtschaftswelt einfach und verständlich. Wenn dir ein Begriff fehlt, über den du gern noch mehr wissen möchtest, kontaktiere uns einfach über das Kontaktformular oder schreibe eine E-Mail an redaktion@unternehmergeist-macht-schule.de und wir nehmen den Begriff in unser Lexikon auf!

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine der vielen verschiedenen Rechtsformen, als die man sein Unternehmen führen kann. Das Besondere der GmbH ist die beschränkte Haftung. Um eine GmbH zu gründen, braucht man erst einmal ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro. Für den Fall, dass das Unternehmen Pleite geht, haften alle Gesellschafter einer GmbH nur in Höhe dieses Stammkapitals. Ihre Haftung ist also begrenzt. Gegenüber einem Einzelunternehmen zum Beispiel bedeutet dies einen großen Vorteil, denn ein Einzelunternehmer haftet im Fall einer Firmenpleite mit seinem kompletten Privatvermögen. Dafür ist wiederum die Gründung einer GmbH um einiges aufwendiger. Der oder die Gründer schließen einen Gesellschaftsvertrag ab, der von einem Notar beurkundet und anschließend noch ins Handelsregister eingetragen werden muss. Erst dann ist eine GmbH auch rechtsfähig.