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Unser Wirtschaftslexikon für Schülerinnen und Schüler erklärt komplexe Begriffe aus der Wirtschaftswelt einfach und verständlich. Wenn dir ein Begriff fehlt, über den du gern noch mehr wissen möchtest, kontaktiere uns einfach über das Kontaktformular oder schreibe eine E-Mail an redaktion@unternehmergeist-macht-schule.de und wir nehmen den Begriff in unser Lexikon auf!

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Zur Gründung einer offenen Handelsgesellschaft müssen sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, die gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben wollen. Ein formloser Vertrag reicht, um eine OHG zu gründen. Alle Gesellschafter einer OHG haften für Schäden, die sie verursacht haben, persönlich.